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Finanzen

Grundsätzliche Informationen zum Kauf von Aktien

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Besonders im Zeitalter der derzeitigen Niedrigzinsen suchen Anleger immer wieder nach Möglichkeiten das Geld möglichst gewinnbringend anzulegen. Der Kauf von Aktien ist nach wie vor hoch im Kurs. Ein Kauf von Aktien verspricht grundsätzlich hohe Gewinne. Anleger konnten mit DAX-Aktien in den letzten Jahren im Durchschnitt eine Rendite von etwa 7 Prozent im Jahr erzielen. Dennoch sollte beim Kauf von Wertpapieren einige wichtige Grundsätze beachtet werden.

Beim Aktienkauf sollten Anleger auf ein Wertpapierdepot mit soliden und günstigen Konditionen zurückgreifen. Ein Depot-Vergleich bei den Banken hilft bei der Auswahl des günstigsten Anbieters. Wichtig ist ebenfalls beim Ein- und Ausstieg in den Markt der jeweilige Börsenkurs.

Wer Aktien kaufen möchte, geht am besten zum Wertpapierberater des Kreditinstituts und erteilt einen Kaufauftrag, die sogenannte Order. Hierbei können die Kunden ein Limit festsetzen, wenn sie einen Höchstpreis festlegen, bis zu dem diese bereit sind, die Aktien zu erwerben.

Welche Gebühren und Steuern fallen beim Aktienkauf an und wie können diese gesenkt werden?

Auch wenn gekaufte Aktien nicht sofort Gewinne bringen, müssen sie baldig versteuert werden, wenn diese gekauft werden. Gewinne müssen in Deutschland nach dem geltenden deutschen Recht versteuert werden. Der Aktiengewinn wird seit 2009 unter der Abgeltungssteuer berechnet. Für Aktien, welche vor dem 31.12.2008 erworben wurden, galt, dass ein steuerpflichtiger Gewinn für die Veräußerung entstand, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Aktie ein Zeitraum unter einem Jahr bestand. Auch eine Absenkung oder gar Ersparnis der Steuer ist in Deutschland praktisch nicht möglich.

In Hinblick auf die Abgeltungssteuer gibt es vor allem wohlhabenden Menschen einen Vorteil, wenn sie die Aktiengewinne versteuern. Durch eine Pauschalisierung dieser Versteuerung von 25 Prozent wird es den Aktionären mit mittleren oder auch hohen Einkommen gestattet, Geld anzusparen. Die höchstmöglichen Sätze für den Einkommensbereich liegen derzeit bei 45 Prozent. Ist ein unwesentlicheres Einkommen vorhanden, kann das Wahlrecht genutzt werden. Es muss jedoch aufgrund der Höhe des Einkommens ein geringerer Zinssatz auf das Einkommen gezahlt werden. Deshalb bleibt es frei, die Aktiengewinne anzugeben oder nicht. Die Geringverdiener, welche mit Aktien keine besonders hohen Gewinne erzielen, haben durch diese Versteuerung keinen Nachteil. Damit das eigene Gehalt gestärkt wird, kaufen viele Anleger Aktien. Dabei haben sich viele Menschen von den Aktien dennoch abgewandt, seit die Neuregelung mit der Steuer besteht.
Als Aktionär werden die Dividendenerträge bei der Einkommensteuererklärung im Jahr angegeben. Sie sind jeweils zur Hälfte zu versteuern. Die gezahlte Kapitalertragsteuer kann hierbei bereits angerechnet werden.

Außerdem ist zu beachten, dass Kapitalerträge, die den Freibetrag von 1,370 Euro für Alleinstehende bzw. 2,740 Euro für Verheiratete und eine Werbungskostenpauschale von 51 Euro bzw. 102 Euro nicht überschreiten und auch nicht der Einkommensteuerpflicht unterliegen.

Bei Abgabe einer Steuererklärung werden zu viel gezahlte Abgeltungssteuern zurückerstattet. Hierzu erteilt der Kunde dem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag.